Die Verordnung - Notwendigkeit um die logopädischen Leistungen von Ihrer Krankenkasse gezahlt zu bekommen.
Um in den Genuss einer logopädischen Behandlung zu kommen, brauchen Sie die Verordnung Ihres
- Neurologen
- Kieferorthopäden
- Zahnarztes
- HNO-Arztes/Phoniaters
- Hausarztes
- oder Kinderarztes
Behandlung von
Kassenpatienten: in der Regel werden 10 Behandlungen à 45 Minuten verordnet. 10% der Behandlungsgebühren plus 10 € zahlen Sie, wenn Sie älter als 18 Jahre sind und nicht von der Zuzahlung befreit sind. Die restlichen Kosten übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen, Selbstzahlerleistungen ausgenommen. Da die Verordnung nur zwei Wochen ihre Gültigkeit behält, empfehle ich Ihnen, zuerst einen Ersttermin mit mir zu vereinbaren, bevor Sie Ihre Verordnung vom Arzt holen.
Behandlung von
Privatpatienten: zu Therapiebeginn schließe ich mit Ihnen einen Behandlungsvertrag ab.
Die Behandlungen finden nach Vereinbarung statt.
Therapieort
Bei mir in der
logopädischen Praxis in Bietigheim-Bissingen
Sollten Sie nicht in meine Praxis kommen können, mache ich bei Bedarf gerne Hausbesuche in Bietigheim-Bissingen.
Es ist Ihre Zeit! Deshalb ...
Bei zu späten und nicht erfolgten Absagen werde ich Ihnen den Termin in Rechnung stellen, da ich die vereinbarte Zeit für Sie persönlich freihalte und in aller Regel nicht so kurzfristig anderweitig belegen kann.
Hierfür gibt es die Behandlungsvereinbarung, die Sie am Anfang unserer Zusammenarbeit unterschreiben.